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   BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19   

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https://dejure.org/2019,38200
BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19 (https://dejure.org/2019,38200)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2019 - 4 ABR 3/19 (https://dejure.org/2019,38200)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 (https://dejure.org/2019,38200)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 2 Abs. 3 GTV, § 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § ... 563 Abs. 3 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2, Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 GTV, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 BetrVG, § 10 Abs. 1 Satz 2 MTV, § 2 Abs. 2 GTV, § 92 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 320 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Die Fallgruppen der Umgruppierung i.S.d. § 99 BetrVG; Gesamtheitliche Tätigkeitsbetrachtung als Grundlage der tariflichen Eingruppierung; Tarifsystematik zwischen allgemein gefassten Oberbegriffen und dazu beigefügten Tätigkeitsbeispielen; Anforderungen an das Tarifmerkmal ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung

  • rewis.io

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren; Zustimmungsersetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Die Fallgruppen der Umgruppierung i.S.d. § 99 BetrVG

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren im Einzelhandel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen - Salesfloor Supervisoren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 472
  • NZA-RR 2020, 204
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 333/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Auszug aus BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
    Daraus lässt sich aber noch nicht schließen, dass dies die überwiegend ausgeübte Tätigkeit iSv. § 10 Abs. 1 Satz 2 MTV maßgeblich prägt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 44) .

    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 mwN [jeweils zum GTV Einzelhandel Baden-Württemberg]) .

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
    Auch diese muss über jene eines Angestellten mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit hinausgehen (vgl. BAG 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - zu III 2 c bb (2) der Gründe) .

    Ebenso lässt sich aus den Richtbeispielen der Gehaltsgruppe II GTV erkennen, dass eine solche Verantwortung für Arbeitnehmer einer Abteilung, wie sie insbesondere von Abteilungsaufsichten oder auch Ersten Verkäufern wahrgenommen wird (vgl. zum letztgenannten Richtbeispiel BAG 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - zu III 2 b der Gründe) , nicht automatisch das Maß an Selbständigkeit erreicht, wie es für eine Zuordnung zur Gehaltsgruppe III GTV erforderlich wäre.

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
    Im Übrigen hätte er gegen die tatbestandliche Feststellung des Landesarbeitsgerichts bereits mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 1 ZPO vorgehen müssen (vgl. BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 18.05.2011 - 4 ABR 82/09

    Eingruppierung von Kassierern - Begriff des Verbrauchermarktes

    Auszug aus BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 mwN [jeweils zum GTV Einzelhandel Baden-Württemberg]) .
  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 8/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung - Technische

    Auszug aus BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
    aa) Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts unterliegt, soweit es sich um die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen handelt, in der Rechtsbeschwerdeinstanz lediglich einer eingeschränkten Überprüfung dahingehend, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff als solchen verkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob die Begründung in sich widerspruchsfrei ist (BAG 16. März 2016 - 4 ABR 8/14 - Rn. 26) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
    Nach den vom Landesarbeitsgericht getroffenen tatbestandlichen Feststellungen (vgl. zur Rechtswirkung von Feststellungen in den Entscheidungsgründen BAG 14. September 2016 - 4 AZR 964/13 - Rn. 21 mwN) sind die Salesfloor Supervisoren jeweils einem solchen Department zugeordnet, welches wiederum über einen (Senior) Department Manager, teilweise auch über einen Trainee Manager verfügt.
  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare

    Auszug aus BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
    Sie hat den Betriebsrat über die beabsichtigten personellen Einzelmaßnahmen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen informiert (vgl. dazu zB BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 17) .
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine Entscheidung über eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 23, BAGE 151, 212) .
  • BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich

    Auszug aus BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
    Soweit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, sind die Tätigkeitsbeispiele im Rahmen der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe als Richtlinien für die Bewertung mit zu berücksichtigen (zuletzt BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 23.10.2012 - 4 AZR 48/11

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

    Auszug aus BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
    bb) Bei einem Rechtsstreit über eine Ein- oder Umgruppierung ist eine pauschale Überprüfung erforderlich, aber auch ausreichend, soweit die Tätigkeit zwischen den Parteien unstreitig ist und diese das Tätigkeitsmerkmal oder ein Richtbeispiel einer bestimmten Entgeltgruppe als erfüllt ansehen (st. Rspr., vgl. zuletzt zB BAG 23. Oktober 2012 - 4 AZR 48/11 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • BAG, 17.03.2005 - 8 ABR 8/04

    Eingruppierung eines Teamleiters in einem SB-Warenhaus in Rheinland-Pfalz

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 33/09

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Kassiererin im Einzelhandel

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 980/13

    Eingruppierung einer Hauswartin - mehrere verschiedene Teiltätigkeiten

  • LAG Hamm, 23.11.2018 - 13 TaBV 10/18

    Eingruppierung von Salesfloor-Supervisoren und Supervisoren Wareneingang nach dem

  • BAG, 29.04.1987 - 4 AZR 520/86

    Eingruppierung einer Verkäuferin im Einzelhandel in tarifliche Gehaltsgruppe -

  • BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23

    Betriebsrat - Schulungsanspruch - Schulungsformat

    Hierin liegt ein zulässiges Beurteilungskriterium (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 24) , selbst wenn nach den in den Gründen der angefochtenen Entscheidung getroffenen und mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen tatbestandlichen Feststellungen (vgl. zur Rechtswirkung von tatsächlichen Feststellungen in den Beschlussgründen zB BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 27  mwN) das angebotene Online-Format zur Beteiligung bzw. zum Austausch der - für die Seminarleitung nicht visualisierten - Teilnehmer eine Chatfunktion vorsah.
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung

    Dass es sich bei den personellen Einzelmaßnahmen nicht - wie im Schreiben angegeben - um Eingruppierungen, sondern um Umgruppierungen handelt (vgl. zu diesen Begrifflichkeiten BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 17 mwN) , ist unschädlich.
  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Zwar können bei der Auslegung des allgemeinen Tätigkeitsmerkmals die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinien für die Bewertung herangezogen werden (st. Rspr., zuletzt etwa BAG 13. Mai 2020 - 4 ABR 29/19 - Rn. 38; 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 25 mwN; für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst vgl. BAG 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - zu II 3 c der Gründe mwN) .
  • BAG, 13.05.2020 - 4 ABR 29/19

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung - Zuordnung zu Gehalts- und Lohngruppen

    Über eine solche muss der Arbeitgeber ua. - wie hier - beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben entscheiden (BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 17 mwN) .

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Tätigkeits-, Regel- oder Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (zuletzt zB BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 5, 25 zum Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 29. August 2017) .

    Soweit diese unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, sind die Tätigkeitsbeispiele im Rahmen der Auslegung als Richtlinien für die Bewertung mit zu berücksichtigen (zuletzt BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 25; 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 27 mwN) .

    Bei deren Auslegung können die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinien für die Bewertung mit herangezogen werden (sh. zuletzt BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 25; 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

    Die Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen kann grundsätzlich nur mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO geltend gemacht werden (BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 37; 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 16; 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 16; BGH 16. Mai 2019 - III ZR 176/18 - Rn. 17) .
  • BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20

    Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe

    Nach den vom Landesarbeitsgericht in den Gründen seiner Entscheidung durch eine Bezugnahme auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts weiter getroffenen Feststellungen (vgl. zur Rechtswirkung von Feststellungen in den Beschlussgründen BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 27) sind diese Bereiche nur wenige Meter bzw. wenige Dutzend Meter vom Zaun des Betriebsgeländes M-Straße 74 entfernt; der zum Wahllokal im O-Saal des Hauptbetriebs (Halle 1, Sektor 9) zurückzulegende Weg vom "Neuen Kundencenter" in der Halle 42 ist sogar kürzer als für die auf dem Werksgelände in den Hallen 22, 23, 26, 27 und 28 tätigen Wahlberechtigten.
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Nach den vom Landesarbeitsgericht getroffenen und mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen tatbestandlichen Feststellungen in den Gründen der angefochtenen Entscheidung (vgl. zur Rechtswirkung von tatsächlichen Feststellungen in den Beschlussgründen zB BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 27 mwN) waren vergleichbare Seminare nicht wesentlich günstiger, aber wesentlich teurer zu buchen, lag der Seminarpreis im Rahmen des Marktüblichen und boten andere Veranstalter, die auf derartige Werbeartikel verzichteten, vergleichbare Seminare nicht deutlich günstiger an.
  • BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine Entscheidung über eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 17; 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 23, BAGE 151, 212) .

    Diese muss erkennen lassen, aufgrund welcher konkreten Tatsachen die Erfordernisse einer bestimmten Vergütungsgruppe als erfüllt angesehen werden können (vgl. BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 20 mwN) .

    bb) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend vom Begriff der Selbständigkeit iSd. Beschäftigungsgruppe III GTV 2019 ausgegangen (vgl. dazu BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 40 [zum GTV Einzelhandel Nordrhein-Westfalen]; 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 mwN) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 419/19

    Eingruppierung eines Angestellten im Einzelhandel - Funktionszulage

    Deshalb genügt insoweit eine pauschale Überprüfung (vgl. BAG 13.11.2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 20 mwN).

    Dabei wird eine Steigerung gegenüber den in Gehaltsgruppe II GTV gefordert, nicht aber Fachkenntnisse, die über den Umfang der durch eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung vermittelten Fachkenntnisse hinausgehen (vgl. BAG 13.11.2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 28 mwN).

    Eine "selbständige Tätigkeit im Rahmen allgemeiner Anweisung" verlangt - das ergibt die Auslegung des Tarifvertrages, der selbst keine nähere Definition enthält - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der Arbeitsleistung jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (vgl. BAG 13.11.2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 40; 18.05.2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 [zu den GTV Einzelhandel Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg]).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 100/20

    Eingruppierung eines Gruppenleiters in der Logistik - GTV Einzelhandel

    Deshalb genügt insoweit eine pauschale Überprüfung (vgl. BAG 13.11.2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 20 mwN).

    Dabei wird eine Steigerung gegenüber den in Gehaltsgruppe II GTV gefordert, nicht aber Fachkenntnisse, die über den Umfang der durch eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung vermittelten Fachkenntnisse hinausgehen (vgl. BAG 13.11.2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 28 mwN).

    Eine "selbständige Tätigkeit im Rahmen allgemeiner Anweisung" verlangt - das ergibt die Auslegung des Tarifvertrages, der selbst keine nähere Definition enthält - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der Arbeitsleistung jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (vgl. BAG 13.11.2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 40; 18.05.2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 [zu den GTV Einzelhandel Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg]).

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 309/20

    Eingruppierung einer Gruppen-/Teamleitung - Freiwillige nach dem BFDG

  • LAG Düsseldorf, 28.05.2021 - 6 Sa 51/21

    Eingruppierung einer Leiterin "Checkout" - Auslegung des Begriffs "Abteilung"

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

  • LAG Nürnberg, 20.09.2023 - 2 TaBV 2/23

    Tarifeinheit - Mehrheitsfeststellung - Umgruppierung - Unterrichtungspflicht -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - 12 Sa 35/20

    Eingruppierung - Telefonistin - Hausnotruf - diakonisches Werk

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 22/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 21/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2022 - 5 TaBV 17/21

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - selbstständige Tätigkeit

  • ArbG Würzburg, 14.12.2022 - 4 BV 22/21

    Umgruppierung - Beteiligung Betriebsrat

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